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Letzte Überarbeitung der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen: 17.12.2020
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen
Zentrum für Bildung und Integration,
im Folgenden „OptimalNachhilfe“/ „Wir“,
und Ihnen, im Folgenden auch „Nutzer“/ „Nachhilfelehrer“/ „Nachhilfeschüler“,
für alle Verträge, die über die OptimalNachhilfe-Plattform abgeschlossen werden.
Die Internetpräsenz der OptimalNachhilfe unter www.optimalnachhilfe.de und www.optimalnachhilfe.at richtet sich ausschließlich an private Verbraucher.
Um zu gewährleisten, dass die Website eine sichere Umgebung für das Angebot und die Inanspruchnahme von Nachhilfeunterricht bildet, sind sämtliche Nutzer verpflichtet, nachfolgende Bedingungen zu akzeptieren und einzuhalten.
Durch Zugriff und Nutzung dieser Website stimmen Sie zu, dass Sie alle Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden haben, sowie mit der rechtlichen Bindung an diese einverstanden sind.
Wir behalten uns das Recht vor, die Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen anzupassen. Etwaige Änderungen werden durch die Angabe des letzten Überarbeitungsdatums zu Beginn der Geschäftsbedingungen publiziert. Wir bitten Sie deshalb, die Geschäftsbedingungen regelmäßig zu prüfen, um sicherzustellen, dass Sie weiterhin mit diesen einverstanden sind.
OptimalNachhilfe stellt eine Plattform dar, über die Sie professionelle Nachhilfe sowie Lektorate für jeden Studiengang bzw. jedes Fach finden können.
Unsere Nachhilfelehrer sind dabei in ganz Österreich und Deutschland aktiv.
Nach Ihrer Registrierung als Nachhilfeschüler auf der Plattform OptimalNachhilfe, setzt sich ein Kundenbetreuer der Plattform telefonisch oder per E-Mail mit Ihnen in Verbindung. Bei einem Beratungsgespräch werden das weitere Vorgehen sowie mögliche Vertragsbedingungen besprochen.
Nach diesem Gespräch führt OptimalNachhilfe Ihren Auftrag mit Ihrer Zustimmung durch und vermittelt einen passenden Nachhilfelehrer.
Grundlage des Nachhilfeunterrichts ist der im vereinbarten Fach geltende Unterrichtsstoff, angepasst an die Bedürfnisse des Nachhilfeschülers. Der Nachhilfelehrer stellt dem Nachhilfeschüler, falls gewünscht, Unterrichtsmaterialien zur Verfügung.
Der zeitliche Leistungsumfang entspricht der Anzahl der gebuchten Nachhilfestunden.
Wird der Nachhilfeunterricht online durchgeführt, weist der Nachhilfelehrer den Nachhilfeschüler in die Handhabung der genutzten Geräte und Software ein. Grundkenntnisse in der Computerbedienung seitens des Nachhilfeschülers werden jedoch vorausgesetzt.
Nachhilfeunterricht kann in Einzel- sowie Gruppenunterricht durchgeführt werden.
OptimalNachhilfe übernimmt keine Gewähr für die Erreichung eines bestimmten Lernerfolgs.
OptimalNachhilfe behält es sich vor obliegende Leistungen von freien Mitarbeitern durchführen zu lassen.
Der Nachhilfelehrer vereinbart mit dem Nachhilfeschüler Zeit und Ort sowie Inhalte des Nachhilfeunterrichts.
Sämtliche Termine werden vor oder spätestens nach einer Nachhilfeeinheit im OptimalNachhilfe-Profil des Nachhilfeschülers dokumentiert. Der Nachhilfeschüler wird aufgefordert die Richtigkeit der dokumentierten Unterrichtseinheiten regelmäßig zu prüfen.
Nach Registrierung auf der Plattform OptimalNachhilfe setzt sich ein Kundenbetreuer mit Ihnen in Verbindung. Bei einem Beratungsgespräch legen Sie gemeinsam mit Ihrem Kundenbetreuer ein Lernmodul fest. Das Lernmodul beinhaltet dabei eine konkrete Anzahl an Nachhilfestunden zu einem festgelegten Preis.
Mit Wählen Ihres Lernmoduls beauftragen Sie OptimalNachhilfe zur Vermittlung eines passenden Nachhilfelehrers und gehen somit eine bindende Rechtsbeziehung mit OptimalNachhilfe ein.
Nach Vertragsabschluss erhalten Sie eine E-Mail als Bestätigung Ihres Auftrages.
Sie haben nach § 355 BGB das Recht, binnen vierzehn Tagen ab Vertragsabschluss, den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie OptimalNachhilfe mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
OptimalNachhilfe erhebt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 75 €, wenn
1) Ihnen erfolgreich ein Nachhilfelehrer vermittelt wurde, Sie weder auf Kontaktversuche seitens des Nachhilfelehrers noch seitens der OptimalNachhilfe-Kundenbetreuer reagieren und Sie gleichzeitig die gesetzliche Widerrufsfrist verstreichen lassen, ohne den von Ihnen erteilten Auftrag zu stornieren.
2) Sie nach Zusage einen Termin mit einem Nachhilfelehrer vereinbaren und den gesamten Auftrag stornieren, ohne den Termin wahrgenommen zu haben.
Der Nachhilfeschüler verpflichtet sich, sich inhaltlich und organisatorisch auf den Unterricht vorzubereiten.
Der Nachhilfeschüler stellt dem Nachhilfelehrer seine aktuellen Unterrichtsmaterialien zur Verfügung und informiert den Nachhilfelehrer regelmäßig über aktuelle Inhalte, damit der Nachhilfelehrer den Unterricht optimal an den Nachhilfeschüler anpassen kann.
Des Weiteren verpflichtet sich der Schüler vereinbarte Unterrichtstermine einzuhalten und wenn notwendig, spätestens 24 Stunden vor Beginn der Unterrichtseinheit abzusagen.
Sollten zeitliche Verzögerungen vorliegen, ist der Nachhilfeschüler verpflichtet, den Nachhilfelehrer rechtzeitig darüber zu informieren.
Der Nachhilfeschüler ist dazu angehalten, geplante Unterrichtseinheiten spätestens 24 Stunden vor Beginn abzusagen.
OptimalNachhilfe behält sich das Recht vor Unterrichtsstunden auch kurzfristig zu stornieren.
Die Bezahlung der Nachhilfestunden erfolgt per Rechnung. Nach einem Erstgespräch mit dem vermittelten Nachhilfelehrer erhält der Nachhilfeschüler eine E-Mail mit einer Zahlungsaufforderung für den Stundenumfang des gewählten Lernmoduls.
Der Nachhilfelehrer dokumentiert sämtliche Nachhilfetermine auf der OptimalNachhilfe Website.
Der Nachhilfeschüler ist verantwortlich, die Korrektheit der angegebenen Termine regelmäßig zu überprüfen.
Weitere Nachhilfestunden über die bereits anfänglich bezahlten Stunden hinaus, werden monatlich am 1. des Folgemonats abgerechnet.
OptimalNachhilfe erhebt eine Entschädigungsgebühr in Höhe von 1.500 Euro, wenn der Nachhilfeschüler den Nachhilfelehrer auffordert oder überredet, die Nachhilfe unabhängig von OptimalNachhilfe auf eigene Rechnung oder Rechnung Dritter abzurechnen. In diesem Fall entfällt auch das 14-tägige-Widerrufsrecht.
Alle Nachhilfelehrer von OptimalNachhilfe unterliegen den folgenden Rahmenbedingungen sowie der Rahmenvereinbarung für freie Mitarbeiter.
OptimalNachhilfe vermittelt dem Nachhilfelehrer Aufträge mit einem vorbestimmten Lernmodul, welches eine vorgegebene Anzahl an Nachhilfestunden mit einem vorgegebenen Nachhilfeschüler umfasst.
Der Nachhilfelehrer verpflichtet sich, den Nachhilfeunterricht in Abstimmung mit OptimalNachhilfe durchzuführen.
Die Gestaltung der Lehrtätigkeit steht dem Nachhilfelehrer dabei frei.
Der Nachhilfelehrer ist berechtigt neue Aufträge von OptimalNachhilfe abzulehnen.
Die vereinbarten Nachhilfeeinheiten bereits angenommener Aufträge müssen vollständig durchgeführt werden.
Nachhilfeunterricht kann sowohl Online als auch persönlich, in Absprache mit dem Nachhilfeschüler, vereinbarten Räumlichkeiten stattfinden.
1) Sollte der Nachhilfeunterricht online stattfinden entscheiden Nachhilfelehrer und Nachhilfeschüler gemeinsam, welche Software genutzt werden soll.
Der Nachhilfelehrer verpflichtet sich, den Nachhilfeschüler, wenn nötig, in die Handhabung der verwendeten technischen Hilfsmittel einzuweisen.
2) Sollte der Nachhilfeunterricht vor Ort stattfinden, führt der Nachhilfelehrer den Unterricht, wenn nicht anders vereinbart, in den Räumlichkeiten des Nachhilfeschülers durch.
Es steht dem Nachhilfelehrer frei, gemeinsam mit dem Nachhilfeschüler andere Räumlichkeiten zur Durchführung der Nachhilfeeinheiten zu vereinbaren.
Der Nachhilfelehrer stellt das Gesicht von OptimalNachhilfe dar und verpflichtet sich, sich um höchstmögliche Qualität des Nachhilfeunterrichts zu bemühen.
Der Nachhilfelehrer verpflichtet sich, Nachhilfeschüler nach Auftragserhalt innerhalb von 24 Stunden zu kontaktieren. Des Weiteren muss der Nachhilfelehrer E-Mails von OptimalNachhilfe innerhalb von 24 Stunden beantworten.
Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Kenntnisgabe, sofern sich bei der Durchführung Probleme oder vorhersehbare Zeitverzögerungen ergeben sollten.
Der Nachhilfelehrer wird für seine Lehrtätigkeit in Form eines Stundenhonorars vergütet. Die Höhe des gewünschten Honorars wird beim Bewerbungsgespräch besprochen, ist aber stets abhängig vom Ausbildungsniveau des Nachhilfeschülers und unterschiedlich je Auftrag.
Der Nachhilfelehrer verpflichtet sich, sämtliche Termine auf der Website von OptimalNachhilfe zu dokumentieren.
Die Dokumentation dieser Termine gilt als Rechnung des Nachhilfelehrers an OptimalNachhilfe.
Der Nachhilfelehrer verpflichtet sich zur Unterlassung von der Durchführung von Nachhilfeunterricht auf eigene Rechnung oder auf Rechnung Dritter mit allen im Laufe der Zusammenarbeit vermittelten Nachhilfeschülern.
Der Nachhilfelehrer nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass OptimalNachhilfe die Einhaltung dieser Vereinbarung regelmäßig mit Testschülern überprüft.
OptimalNachhilfe erhebt eine Entschädigungsgebühr in Höhe von 1.500 Euro, wenn der Nachhilfelehrer Nachhilfeschülern von OptimalNachhilfe Nachhilfe auf eigene Rechnung oder auf Rechnung Dritter gibt.
Als freier Mitarbeiter ist der Nachhilfelehrer für die Versteuerung seines Honorars selbst verantwortlich.
OptimalNachhilfe weist darauf hin, dass der Nachhilfelehrer nach §2 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein kann, wenn er auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, deren Arbeitsentgelt aus dem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig 450 Euro im Monat übersteigt.
Sollte OptimalNachhilfe auf Grund von Leistungen, die durch den Nachhilfelehrer erbracht wurden, haftbar gemacht werden, so verpflichtet sich der Nachhilfelehrer OptimalNachhilfe von derlei Haftung freizustellen.
Von der Möglichkeit des Abschlusses eines Anstellungsvertrages ist in Anwendung des Grundsatzes der Vertragsfreiheit bewusst kein Gebrauch gemacht worden.
Eine Umgehung arbeitsrechtlicher oder arbeitsgesetzlicher Schutzvorschriften ist nicht beabsichtigt.
Dem freien Mitarbeiter soll vielmehr die volle Entscheidungsfreiheit bei der Verwertung seiner Arbeitskraft belassen werden.
Eine über den Umfang dieser Vereinbarung hinausgehende persönliche, wirtschaftliche oder soziale Abhängigkeit wird nicht begründet.
OptimalNachhilfe nimmt Ihre Privatsphäre ernst. Sämtliche Informationen, die durch Nutzung der Website oder deren Dienste erhoben werden, unterliegen den Datenschutzrichtlinien von OptimalNachhilfe auf Grundlage der DSGVO.
Die Datenschutzerklärung von OptimalNachhilfe können Sie auf der Website unter folgendem Link einsehen.
Nutzer von OptimalNachhilfe stimmen der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu.
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Unter keinen Umständen können Sie OptimalNachhilfe für Ihre Handlungen haftbar machen. Sie können weder OptimalNachhilfe noch Mitarbeiter von OptimalNachhilfe für Verluste oder Kosten haftbar machen, die Ihnen durch von OptimalNachhilfe zur Verfügung gestellte Anleitungen, Ratschläge, Coaching, Materialien oder Technik entstehen.
Wir lehnen ausdrücklich jegliche Haftung oder Ansprüche ab, die zwischen Nachhilfeschülern und Nachhilfelehrern entstehen könnten. Sie sind allein verantwortlich für Ihre Interaktionen und etwaige Streitigkeiten mit anderen Nutzern.
Infolge einer anfänglichen oder später eintretenden Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Es gilt dann eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende, gültige Bestimmung, als vereinbart.
Wir helfen Studenten mit Nachhilfe, sowie Lektorat und Korrekturlesen von Bachelorarbeiten und Masterarbeiten und bei der Abiturvorbereitung. Unsere Studenten sind von verschiedenen Universitäten und Fachhochschulen in ganz Deutschland.
Unter anderem an: